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   OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 4 W 58/08   

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https://dejure.org/2008,5109
OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 4 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2008 - 4 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 4 W 58/08 (https://dejure.org/2008,5109)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, Art 3 Abs 1 GG
    Anspruch auf Nominierung zu den Olympischen Spielen

  • Judicialis

    BGB § 242; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; GG Art. 3
    Anspruch auf Nominierung für Dreisprung zu den Olympischen Spielen 2008 in Peking

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfbarkeit der Nominierungsgrundsätze des Deutschen Olympischen Sportbundes im Rahmen einer einstweiligen Verfügung eines Athleten; Bindungswirkung der Vorschläge des Deutschen Leichtathletikverbandes gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund; Auslegung des ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leistungskriterien des DOSB nicht erfüllt - Dreispringer klagte erfolglos Olympia-Teilnahme in Peking ein

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Dreispringers Friedek auf Nominierung zu den Olympischen Spiele

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch des Dreispringers Friedek auf Nominierung zu den Olympischen Spielen - Über Nominierungen entscheidet allein der Deutsche Olympische Sportbund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2925
  • SpuRt 2008, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 179/89

    Eingetragener Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 4 W 58/08
    Er muss sich an diese von ihm eigenverantwortlich in freier Entscheidung getroffenen Regelungen auch gegenüber dem Verfügungskläger festhalten lassen (BGHZ 110, 323, 326).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Mit dem Versuch, den Beklagten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Nominierung zu verpflichten, scheiterte der Kläger einen Tag vor dem Ende der Nominierungsfrist am 23. Juli 2008 vor dem Landgericht Frankfurt am Main; seine sofortige Beschwerde blieb ohne Erfolg (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juli 2008 - 4 W 58/08, NJW 2008, 2925).

    Bei einer Monopolstellung des nominierenden Verbands besteht aber ausnahmsweise ein Anspruch des Sportlers auf Nominierung, sofern die Nominierungsvoraussetzungen erfüllt sind (OLG Frankfurt, NJW 2008, 2925; Mäsch, JuS 2012, 352, 353; Niese in Adolphsen/Nolte/Lehner/Gerlinger, Sportrecht in der Praxis, 2012, Rn. 248 ff.; Summerer in Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl., II 2 Rn. 184 mwN; Walker, SpuRt 2014, 46, 47 mwN).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2013 - 8 U 25/12

    Kein Schadenersatz wegen Nicht-Nominierung eines Athleten zu den Olympischen

    Die sofortige Beschwerde des Klägers zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main blieb erfolglos (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.7.2008, 4 W 58/08).

    Der Beklagte hat die Ansicht vertreten, der Zulässigkeit der Klage stehe das rechtskräftige Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.7.2008, 4 W 58/08, entgegen, dem derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liege.

    Zwar hatte sich der Beklagte, der den Leistungsnachweis einer begründeten Endkampfchance (Ziffer 2.2. der "Grundsätze") in den Nominierungsrichtlinien unter Ziffern 3.1.2 und 3.1.9 konkretisiert hatte, im Wege der Selbstbindung ohne Auswahlermessen an die von ihm aufgestellten Regeln zu halten (vgl. OLG Frankfurt NJW 2008, 2925; Fritzweiler/Pfister/Summerer, a. a. O.; Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 258).

    Es liegt auf der Hand und bedarf deshalb keiner vertieften Begründung, dass eine einmalige "Tages - Topform" (Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 267) im Nominierungszeitraum keine Prognose auf eine Endkampfchance gestattet, hingegen die Abrufbarkeit der Leistung in einem weiteren Wettkampf eher auf Wiederholbarkeit "beim Saisonhöhepunkt" schließen lässt vgl. OLG Frankfurt NJW 2008, 2925 ff; Adolphsen/Nolte/ Lehner/ Gerlinger, a. a. O. Rn 267).

    Dies war bereits Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.7.2008 im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (NJW 2008, 2925 ff).

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2011 - 13 O 302/10

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz

    Die sofortige Beschwerde des Klägers wurde vom OLG Frankfurt mit Urteil vom 30.07.2008, Az.: 4 W 58/08, (Anlage K11, Bl. 93 ff. d. A.) zurückgewiesen.

    Hieraus ergibt sich im Vorfeld zugleich eine vorvertragliche Sonderverbindung, die die Vertragsfreiheit des Verbandes als Monopolisten einschränkt und ihn zur Gleichbehandlung seiner potentiellen Vertragspartner verpflichtet (OLG Frankfurt, Urteil v. 30.07.2008, Az.: 4 W 58/08, S. 6; Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 2. Aufl. 2007, S. 162; Rn. 128).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
    Bei einer Monopolstellung eines nominierenden Verbandes kann nach der herrschenden Rechtsprechung ausnahmsweise ein Anspruch auf Nominierung resultieren, wenn der Bewerber die Nominierungsvoraussetzungen erfüllt (BGH a.a.O. Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juli 2008, 4 W 58/08, Rn. 15).

    Die einschlägigen Entscheidungen hatten sich - soweit für den Senat ersichtlich - ausschließlich mit der Frage zu befassen, ob die jeweils klagenden Bewerber die von den Verbänden vorgegebenen Nominierungsvoraussetzungen bei zutreffender Auslegung dieser Vorschriften tatsächlich erfüllt haben (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015, II ZR 23/14, Rn. 24; OLG Frankfurt, Urteile vom 20. Dezember 2013, 8 U 25/12, vom 30. Juli 2008, 4 W 58/08 und vom 18. Juli 2000, 11 U (Kart) 36/00).

    Wie bei den Grundprinzipien für die Paralympischen Spiele handelt es sich auch hierbei um für jedermann über das Internet zugängliches, der Satzung nachrangiges Recht, das der Beklagte im Rahmen seiner Vereinsautonomie erlassen hat und mit dem er das ihm für die Regelung seiner Angelegenheiten grundsätzlich zustehende Beurteilungsermessen konkretisiert und sich insoweit einer Selbstbindung unterworfen hat (s. dazu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juli 2008, 4 W 58/08, Rn. 16).

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